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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Saigon IT Partner Co.
Ltd.
§ 1 Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Saigon
IT Partner Co. Ltd – im folgenden „SITP“ genannt
- gelten für alle zwischen der SITP und dem Auftraggeber
abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen,
die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen
werden, sofern nicht abweichende Regelungen vereinbart
werden. Änderungen den Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Angebote
und Vertragsschluss
Alle Angebote der SITP sind freibleibend.
Verträge kommen durch die schriftliche Auftragsannahme
seitens SITP zustande.
Der Umfang der von Saigon IT Partner zu erbringenden
Leistungen wird
durch die Auftragsbestätigung von Saigon IT Partner
festgelegt.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen der SITP sind innerhalb von 10 Tagen
ab Rechnungsdatum zahlbar.
Alle Preise gelten ohne Verpackung, Transport und Porto.
Reklamationen von Rechnungen sind nur innerhalb von 4
Wochen zulässig, danach gelten sie als anerkannt.
§ 4 Lieferung
Die von Saigon IT Partner genannten Liefertermine, sind
nur
verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung
als solche
bezeichnet wurden.
Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die rechtzeitige
Lieferung der benötigten Unterlagen und die Einhaltung
der Vertragsrelevanten Regelungen voraus. Bei Nicht-
oder Teilerfüllung verlängern sich die Lieferzeiten
im angemessenem Umfang.
Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen
des Auftrages oder treten Umstände ein, die der
SITP eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich
machen, obwohl die SITP diese Umstände nicht zu
vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um
einen angemessenen Zeitraum.
Insbesondere der Eintritt höherer Gewalt und allen
sonst von SITP nicht zu vertretenden Einwirkungen, die
auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss
sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung oder auf
sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von
der SITP nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen,
so ist die SITP berechtigt, die Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Fällt die Behinderung voraussichtlich in absehbarer
Zeit nicht weg, kann die SITP die Lieferung einstellen
oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
ohne dass dem Kunden Ansprüche auf Nachlieferung
oder Schadenersatz zustehen.
§ 5 Haftung & Gewährleistung
Die SITP haftet nur bei vorsätzlicher oder grober
Fahrlässigkeit. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
wird ausgeschlossen.
In allen Fällen in den Saigon IT Partner haftet,
ist die Haftung von der SITP auf die Höhe der Schäden
begrenzt, die Saigon IT Partner beim
Abschluss des zugrunde liegenden Vertrages voraussehen
konnte.
Jegliche Haftung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde
beginnt, die Pläne, Dokumente oder die von der SITP
gelieferten Dateien zu bearbeiten oder durch Dritte oder
Software ändern zu lassen.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Dateien unverzüglich
zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich,
spätestens binnen 10 Tagen seit Ablieferung, schriftlich
anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel schließen
jeden Gewährleistungsanspruch aus. Nicht offensichtliche
Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich
anzuzeigen.
Bei Mangelhaftigkeit der Leistung der SITP und rechtzeitiger
Anzeige der Mangels ist die SITP wahlweise dazu berechtigt
fehlerhafte Dateien auszubessern oder neu zu erstellen.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Saigon IT Partner übernimmt keine Gewährleistung
für inhaltliche Prüfung der gelieferten Dateien
und/oder Ausdrucke vor der weiteren Verwendung in seinen
Konstruktionen, Planungen und Projekten fällt. Alle
diese beschriebenen Fälle fallen ausschließlich
in die Verantwortung des Kunden
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die von der SITP gelieferten Dateien, dürfen bis
zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
der SITP aus der Geschäftsverbindung nur zu Prüfzwecken
durch den Kunden verwendet werden.
Der Eigentumsübergang an den Dateien erfolgt erst
nach Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebender Forderungen.
Der Kunde ist zur Verfügung über die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Dateien nach Ablauf der
Zahlungsfrist nicht befugt, sofern die Zahlung nicht
vollständig geleistet wurde. Für den Fall,
dass der Kunde dennoch die Dateien veräußert
und SITP dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der
SITP bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche
gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet,
der SITP alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen
Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen
zu erbringen.
§ 7 Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Gerichtsstand ist München, Deutschland. |