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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Saigon IT Partner Co. Ltd.

§ 1 Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Saigon IT Partner Co. Ltd – im folgenden „SITP“ genannt - gelten für alle zwischen der SITP und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden, sofern nicht abweichende Regelungen vereinbart werden.
Änderungen den Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote der SITP sind freibleibend.
Verträge kommen durch die schriftliche Auftragsannahme seitens SITP zustande.
Der Umfang der von Saigon IT Partner zu erbringenden Leistungen wird
durch die Auftragsbestätigung von Saigon IT Partner festgelegt.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen der SITP sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Alle Preise gelten ohne Verpackung, Transport und Porto. Reklamationen von Rechnungen sind nur innerhalb von 4 Wochen zulässig, danach gelten sie als anerkannt.

§ 4 Lieferung
Die von Saigon IT Partner genannten Liefertermine, sind nur
verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche
bezeichnet wurden.
Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die rechtzeitige Lieferung der benötigten Unterlagen und die Einhaltung der Vertragsrelevanten Regelungen voraus. Bei Nicht- oder Teilerfüllung verlängern sich die Lieferzeiten im angemessenem Umfang.
Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages oder treten Umstände ein, die der SITP eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die SITP diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
Insbesondere der Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von SITP nicht zu vertretenden Einwirkungen, die auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der SITP nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so ist die SITP berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Fällt die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht weg, kann die SITP die Lieferung einstellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadenersatz zustehen.

§ 5 Haftung & Gewährleistung
Die SITP haftet nur bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

In allen Fällen in den Saigon IT Partner haftet, ist die Haftung von der SITP auf die Höhe der Schäden begrenzt, die Saigon IT Partner beim
Abschluss des zugrunde liegenden Vertrages voraussehen konnte.
Jegliche Haftung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde beginnt, die Pläne, Dokumente oder die von der SITP gelieferten Dateien zu bearbeiten oder durch Dritte oder Software ändern zu lassen.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Dateien unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen seit Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel schließen jeden Gewährleistungsanspruch aus. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.
Bei Mangelhaftigkeit der Leistung der SITP und rechtzeitiger Anzeige der Mangels ist die SITP wahlweise dazu berechtigt fehlerhafte Dateien auszubessern oder neu zu erstellen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Saigon IT Partner übernimmt keine Gewährleistung für inhaltliche Prüfung der gelieferten Dateien und/oder Ausdrucke vor der weiteren Verwendung in seinen Konstruktionen, Planungen und Projekten fällt. Alle diese beschriebenen Fälle fallen ausschließlich in die Verantwortung des Kunden

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die von der SITP gelieferten Dateien, dürfen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der SITP aus der Geschäftsverbindung nur zu Prüfzwecken durch den Kunden verwendet werden.
Der Eigentumsübergang an den Dateien erfolgt erst nach Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertragsverhältnis ergebender Forderungen.
Der Kunde ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Dateien nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht befugt, sofern die Zahlung nicht vollständig geleistet wurde. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Dateien veräußert und SITP dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der SITP bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der SITP alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

§ 7 Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Gerichtsstand ist München, Deutschland.

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Deutsches Management
Termingerechte Lieferung
 
ISO 9001 Qualität.
Saigon-IT-Partner hat nach erfolgreicher Überprüfung durch den TÜV-Süd alle Anforderungen der Qualitätsmanagementnorm DIN ISO 9001:2008 erfüllt und am 30.10.2009 das Zertifikat erhalten.
Zertifikat-Registrier-Nr. TUV100 01 1395
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